Skip to main content
Important Update Banner

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FSM Ventures GmbH‍

Stand: 1. Februar 2024

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der FSM Ventures GmbH, Waidlistrasse 88, 8810 Horgen, Schweiz («Auftragnehmerin»).

1.2. Der Geschäftsbereich der Auftragnehmerin umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung im Bereich Webdesign und Webentwicklung, Marketing, Branding, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEM), Social-Media-Strategien und -Management, Content-Erstellung und -Management, User-Experience-Design (UX-Design), User-Interface-Design (UI-Design), mobile Applikationsentwicklung, E-Commerce-Lösungen, Online-Werbung, Datenanalyse und -berichterstattung, digitale Strategieentwicklung sowie Corporate Design, gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand dieser AGB ist das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und den natürlichen oder juristischen Personen, welche die Dienstleistungen in Anspruch nehmen («Auftraggeberin»).

2.2. Der vereinbarte Leistungsumfang bestimmt sich nach den in der von der Auftraggeberin akzeptierten Offerte festgelegten Leistungen («Vertragsleistungen»). Sämtliche Vereinbarungen über den ursprünglichen Vertragsleistungen hinaus gelten als Vereinbarungen betreffend Leistungsänderungen, welche zu Mehrkosten führen können («Leistungsänderungen»).

2.3. Bestimmungen in der Offerte gehen den vorliegenden AGB vor. Sofern weder die Offerte noch die vorliegenden AGB nichts anderes vorsehen, richten sich die Verpflichtungen der Auftragnehmerin und Auftraggeberin nach den Bestimmungen des Obligationenrechts zum einfachen Auftrag (Art. 394 OR) oder, sofern anwendbar, zum Werkvertrag (Art. 363 OR).

3. Vertragsabschluss

3.1. Der Vertragsabschluss zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin kommt durch die digitale Bestätigung der Offerte oder durch ausdrückliche oder konkludente Annahme einer Auftragsbestätigung oder durch Bezahlung einer Rechnung zustande.

3.2. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn die Auftraggeberin die von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

4. Pflichten der Parteien

4.1. Die Auftragnehmerin führt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Auftragnehmerin ist bestrebt, einen vereinbarten Zeitrahmen einzuhalten. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen und Dritte beizuziehen.

4.2. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche für die Ausführung der Leistungen benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen.

4.3. Die Auftraggeberin ist ausserdem verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche für die Ausführung der Leistungen benötigten Daten und Materialien und gegebenenfalls benötigte Infrastruktur jeweils rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

5. Preise und Auslagenersatz

5.1. Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und unterliegen dem Teuerungsvorbehalt analog SIA-Norm 118. Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

5.2. Unabhängig vom Vertragsabschluss gemäss Ziff. 3.1 verpflichtet sich die Auftraggeberin, die Auftragnehmerin für sämtliche Auslagen zu entschädigen, welche ihr infolge des Auftrags entstanden sind. Dazu gehören insbesondere allfällige Kosten für Recherchearbeiten sowie Spesen.

5.3. Bei der Vereinbarung eines Fixpreises richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach der Offerte. Nicht im Fixpreis enthalten sind die Leistungsänderungen. Solche Leistungsänderungen werden separat in Rechnung gestellt. Nicht im Fixpreis enthalten sind auch Leistungsänderungen gemäss Ziff. 2.2. Im Fall von Leistungsänderungen findet das in Ziff. 4.2 vorgesehene Verfahren Anwendung.

5.4. Ohne anderslautende Offerte bemisst sich die Vergütung nach Aufwand.

6. Bezahlung und Verzug

6.1. Rechnungen der Auftragnehmerin sind innert 10 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Leistet die Auftraggeberin nicht innert dieser Frist, gerät sie automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug. Diesfalls ist der gesetzliche Verzugszins in Höhe von 5 % p.a. ab Zeitpunkt des Verzuges geschuldet.

6.2. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung der Auftraggeberin gegen die Auftragnehmerin ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

6.3. Bei Zahlungsverzug steht der Auftragnehmerin das Recht zu, die Erbringung der Vertragsleistungen ohne weitere Abmahnung zu verweigern bzw. einzustellen.

6.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber der Auftraggeberin an Dritte abzutreten oder Dritte mit Inkasso und Vollstreckung zu beauftragen.

7. Abnahme und Mängelrechte

7.1. Bei Verträgen mit werkvertraglichem Charakter liefert die Auftragnehmerin die vertraglich geschuldete Leistung («Werk») durch Übergabe an die Auftraggeberin ab. Sofern vertraglich vereinbart, ist auch die etappenweise Lieferung des Werks («Teillieferung») möglich. Der Auftraggeberin obliegen die Überprüfung und die Rüge von allfälligen Mängeln.

7.2. Die Auftraggeberin muss gelieferte Werke – auch bei Teillieferungen – unverzüglich prüfen und allfällige Mängel unverzüglich innert drei Tagen rügen. Versteckte Mängel sind bei Teilablieferungen spätestens innert drei Tagen nach Entdeckung, bei Ablieferung eines Gesamtwerks spätestens innert 15 Tagen seit Entdeckung des Mangels zu rügen. Ohne Rüge innert Frist gelten Vertragsleistungen bzw. Werke als akzeptiert.

7.3. Sämtliche Mängelrügen haben in einer Form zu erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Ohne entsprechende Rüge gilt ein abgeliefertes Werk oder ein abgelieferter Werksteil als akzeptiert.

8. Haftung und Gewähr

8.1. Bei berechtigten und innert Frist erfolgten Rügen betreffend Werke (vgl. Ziff. 7.) hat die Auftraggeberin ein Recht auf Nachbesserung. Die Auftragnehmerin hat die Nachbesserung innert angemessener Frist und auf eigene Kosten vorzunehmen. Minderung und Wandlung, sofern anwendbar, sind ausgeschlossen.

8.2. Die Auftragnehmerin haftet nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmässig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens und ausschliesslich für direkte Schäden, welche sie der Auftraggeberin im Rahmen ihrer Vertragserfüllung absichtlich oder grobfahrlässig zufügt und nur bis zur Vertragssumme. Entsprechend ist die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden sowie für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3. Sollte die Auftragnehmerin von ihrem Recht Gebrauch machen, der Auftraggeberin einen geeigneten Dritten («Experten») für die ganze oder teilweise Erbringung der Vertragsleistungen vorzuschlagen und nimmt die Auftraggeberin diesen Vorschlag an, übernimmt die Auftragnehmerin keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben des Experten, dessen Qualifikation und die Qualität von dessen Leistungen.

8.4. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt (vgl. Ziff. 14), sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die Auftragnehmerin darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Sie ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.

Die Auftraggeberin erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung ihrer Daten durch die Auftragnehmerin vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Auftragnehmerin auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen der Auftraggeberin diesen oder Dritten bekannt zu geben.

Hat die Auftraggeberin es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Auftragnehmerin die Daten und Ergebnisse der Vertragsleistungen zu eigenen Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Auftragsbearbeitung.

10. Immaterialgüterrechte

10.1. Ohne anderweitige Vereinbarung werden sämtliche Immaterialgüterrechte an den geschaffenen Werken und sonstigen Leistungen bzw. Vertragsleistungen nach erfolgter und vollständiger Bezahlung sämtlicher Werke und sonstiger Leistungen bzw. Vertragsleistungen sowie sämtlicher offenen Forderungen der Auftragnehmerin der Auftraggeberin abgetreten. Immaterialgüterrechtliche Persönlichkeitsrechte, die von Gesetzes wegen nicht abgetreten werden können, bleiben vorbehalten.

10.2. Sofern und soweit eine Abtretung von Immaterialgüterrechten nicht möglich ist, gewährt die Auftragnehmerin der Auftraggeberin eine umfassende Lizenz für die Nutzung der geschaffenen Werke und sonstigen Leistungen bzw. Vertragsleistungen. Die Lizenz umfasst das Recht, die Werke und sonstigen Leistungen bzw. Vertragsleistungen örtlich, sachlich und zeitlich unbeschränkt, zu jeglichen Zwecken zu nutzen.

10.3. Vorbehalten bleibt der Fall, dass die Auftragnehmerin für die Schaffung von Werken und die Erbringung von Leistungen Material von Dritten verwendet, über deren Rechte sie nicht vollumfänglich verfügt (z. B. Bildmaterial aus einer Bilddatenbank). In diesem Fall kann keine Abtretung sämtlicher Rechte erfolgen und es kann nur eine Unterlizenz gewährt werden, welche sich nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Dritten bzw. Hauptlizenzgebers richtet.

11. Änderungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn die Auftraggeberin nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

13. Geheimhaltungsverpflichtung

Informationen und Tatsachen, welche die Parteien im Rahmen der Vertragsverhandlung gegenseitig offengelegt haben und Informationen und Tatsachen, die in diesem Vertrag spezifiziert sind, sowie insbesondere Bestand und Inhalt dieses Vertrages allgemein, sind von den Parteien strikt vertraulich zu behandeln.

Keine Partei ist zur Offenlegung gegenüber Dritten ermächtigt, ausser rechtmässigen Vertretern und Beratern oder sofern die andere Partei der Offenlegung schriftlich zugestimmt hat.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt sind oder werden, oder wenn eine Partei gemäss dem anwendbaren Recht oder einem gerichtlichen Verfahren verpflichtet wird, Informationen offenzulegen.

14. Höhere Gewalt

14.1. Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Auftragnehmerin oder einen beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt unmöglich, so ist die Auftragnehmerin während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.

Dauert die höhere Gewalt länger als 45 Tage, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin bereits geleistetes Entgelt für noch nicht erbrachte Vertragsleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.

Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien, welche die Vertragserfüllung verhindern, z. B. Feuer, Wasser, Stromunterbrüche, Erdbeben, Streik, Krieg, Quarantänebestimmungen oder Kontaktverbote im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien wie COVID-19.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Diese AGB unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen und des Kollisionsrechts.

15.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Auftragnehmerin.